Gebäudeenergiegesetz

Es begann mit der Erdölkrise in den 70er-Jahren …

Heute bildet der Wärmeschutz von Gebäuden und Ingenieurbauwerken ein zentrales Thema des Bauens, das über diverse nationale und europäische Gesetze, Verordnungen und Richtlinien geregelt ist. Mit den steigenden Anforderungen kommt den Leistungen der thermischen Bauphysik in allen Phasen der Planung und Ausführung zunehmende Bedeutung zu.

Das aktuelle Gebäudeenergiegesetz (GEG) stellt hohe Anforderungen an Gebäudehülle und Anlagentechnik. Sie fordert Energieausweise als Nachweise bei neuen Bauvorhaben sowie als Information über die Energieeffizienz von Gebäuden im Bestand. Die erforderliche Energie muss zu einem Festgelegten aus erneuerbaren Energien abgedeckt werden.

In diesem Kontext bietet die RHR Planungsgesellschaft durch ihr umfangreiches Leistungsspektrum und die entsprechenden Erfahrungen neben der Erstellung von Wärmeschutznachweisen und Energieausweisen bedarfsgerechte Beratungs-, Planungs- und Überwachungsleistungen zur energetischen Gebäudeoptimierung an.

Für Detailprobleme holen wir uns erforderlichenfalls erfahrene Bauphysiker als fundierte Hilfe.

Profitieren Sie von unseren vielschichtigen Erfahrungen aus allen Bereichen des Bauwesens, die auch bei der energetischen Gebäudesanierung und -optimierung zu bestmöglichen Resultaten führen.

Referenzen (Auszug):

2021Neubau eines Wohnhauses mit Schwimmbad in Neustadt, privat
2020Neubau von 2 (3) Mehrfamilienhäuser in Engensen, privat
2018Industriehallenanbau in Braunschweig, Condor Compounds
2018Anbau einer Werkstatt, Chemische Fabrik Lehrte,
2018Umbau und Sanierung einer Bäckerei in Kirchhorst, Die Backgeschwister
2017Anbau Laborgebäude, Chemische Fabrik Lehrte

und vieles mehr!