SiGeKo

Seit Beginn der Baustellenverordnung hat RHR auf diversen Baustellen den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gestellt, oft in Verbindung mit der Bauleitung, aber auch unabhängig davon.
Koordination nach BGR 128 und bei Bedarf ein Betriebssanitäter ergänzen den Bereich Arbeitsschutz.

Was ist ein SiGeKo?

Der SiGeKo ist der Sicherheits- und Gesundheitsschutz- Koordinator einer Baustelle.
Die Aufgaben eines SiGeKo sind in der Baustellenverordnung (BaustellV) geregelt. Die Baustellenverordnung enthält daher organisatorische Mindestanforderungen zur Verbesse¬rung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen. Beschäftigte im Baubereich/auf Baustellen sind im Vergleich zu anderen Tätigkeitsbereichen einem besonders hohen Unfall- und Gesundheitsrisiko ausgesetzt.
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass sich besondere Gefahren auf Baustellen auch dadurch ergeben, dass die Beschäftigten unterschiedlicher Arbeitgeber parallel oder nacheinander tätig sind. Das erschwert die Planung der zu treffenden Schutzmaßnahmen erheblich!

Pflichten des Bauherrn*

Für die Koordinierung der Sicherheitsmaßnahmen auf der Baustelle ist nunmehr auch der Bauherr als Adressat der Verordnung verantwortlich. Der Bauherr kann diese Verantwortung zum größten Teil auf einen „Beauftragten Dritten“ übertragen. Diese hat schriftlich und rechtzeitig zu erfolgen. Rechtzeitig bedeutet in der Regel zu Beginn der Planungsphase eines Bauvorhabens. Erfolgt diese Übertragung nicht, so hat der Bauherr eine direkte Mitverantwortung für den Arbeitsschutz auf seiner Baustelle.
Die Baustellenverordnung unterteilt ein Bauvorhaben in die Planungsphase und die Ausführungsphase. In der Planungsphase hat der Bauherr:

*Wikipedia/Baustellenverordnung